Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung und höherverdienende Arbeitnehmer

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Höherverdienende Arbeitnehmer und private Krankenversicherung


Besserverdienende Arbeitnehmer, d.h. die jenigen, dessen Jahreseinkommen über der sogenannten "Beitragsbemessungsgrenze" = "Jahresarbeitsentgeltgrenze" = "Versicherungspflichtgrenze" liegt, konnten bislang der Gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren und in die Private Krankenversicherung wechseln.

Die neue Gesundheitsreform hat den Wechsel in die private Krankenversicherung für Besserverdienende erschwert. In Zukunft können höher verdienende Arbeitnehmer erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt die Grenze fest, bis zu der die Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sie wird jährlich von der Regierung an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Im Jahr 2010 beträgt die Versicherungspflichtgrenze €.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits in der privaten Krankenversicherung versichert waren, aber wegen der gestiegenen Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig wurden, besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sofern ihr Jahresbruttoneinkommen 42.750 € übersteigt.

Es stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Reform. Klar zu erkennen ist, dass zumindest auf Zeit, nämlich zwei Jahre, der wechselfähige und wechselwillige Teil der Besserverdienenden in der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten werden soll, um dieser abwanderndes Kapital zu sparen. In die gleiche Kerbe schlägt die allgemeine Versicherungspflicht für alle, die neues Kapital zuführt.

Ändern wird dies jedoch alles nichts an der demographischen Entwicklung, aufgrund derer immer weniger Menschen für immer mehr Mensch Leistungen erbringen müssen.

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