Private Krankenversicherung

Einführung der Krankenversicherungspflicht

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Krankenversicherungspflicht


Einführung der Krankenversicherungspflicht mit der Gesundheitsreform 2007


Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt, denn in Deutschland lebten zu diesem Zeitpunkt noch über 300.000 Menschen, die keinen Krankenversicherungs-Schutz haben.

Die Zuordnung in die gesetzliche oder private Krankenversicherung erfolgt nach dem folgendem Prinzip: die Kunden werden der Krankenversicherung zugeordnet, in der sie versichert waren, bevor sie ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben. Diejenigen, die in die gesetzliche Krankenversicherung eingeordnet werden, müssen seit dem 1. April 2007 krankenversichert sein, anderenfalls müssen sie womöglich die ganzen Beiträge rückwirkend nachzahlen. Menschen, die der Privaten Krankenversicherung zugeordnet werden, haben bis zum 01. Januar 2009 Zeit, bevor sie sich für eine Krankenversicherungsgesellschaft entscheiden müssen.

Die Privaten Krankenversicherungen müssen alle Menschen aufnehmen, die nicht nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden können und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Zu diesem Zweck wurde am 1. Juli 2007 der "Standardtarif" eingeführt. Der "Standardtarif" geht im Jahr 2009 in den "Basistarif" über. Er soll sich an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und nicht teuerer sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Private Krankenversicherungen befürchten, dass durch die neue Regelung, alle aufnehmen zu müssen, erhebliche Kosten auf sie zukommen und dadurch die Beiträge der bestehenden privaten Krankenversicherungen sich erheblich erhöhen werden.

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Krankenversicherungpflicht