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Kinder Krankenversicherung


Kinder können entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert werden. Welche Krankenversicherung für ein Kind die passende ist, hängt vor allem von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ab.

1. Fall: Sofern beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, d.h. sie beziehen als Arbeitnehmer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, können ihre Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. In diesem Fall muss das zu versichernde Kind allerdings grundsätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
2. Fall: Ist lediglich ein Elternteil gesetzlich pflichtversichert, der andere freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und hat dieser unterdessen ein niedrigeres Einkommen als sein Partner, dann können die Kinder bei dem pflichtversicherten Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Bei allein erziehenden Eltern, die pflicht- oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden die Kinder kostenfrei mitversichert.

3. Fall: Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist. In diesem Fall besteht für diese private Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang (Abschlusszwang), d.h. die Krankenversicherung, in der ein Elternteil oder beide Eltern privatkrankenversichert sind, muss das Kind aufnehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind nicht gesund sein sollte, allerdings muss der Antrag auf Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten nach Geburt des Kindes gestellt werden.

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