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Krankentagegeldversicherung
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten am Arbeitplatz nehmen in Deutschland seit Jahren ab - 2008 wurden im Bundes-Durchschnitt 7,5 Krankheitstage gezählt. Aber dies ist lediglich eine statistische Betrachtung, welche die persönlichen Schicksale verschleiert.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge ein- und derselben Erkrankung ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer und Auszubildende für die Dauer von 6 Wochen durch den Arbeitgeber gesetzlich bestimmt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit wiederholt durch die gleiche Krankheit ausgelöst wird und nicht mindestens 6 Monate seit der Krankmeldung aufgrund derselben Krankheit vorübergegangen sind.Weitere Voraussetzungen sind, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht sowie die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit auftrat und nicht grob fahrlässig verschuldet wurde. Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf dieser 6 Wochen fort, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld weiter. Dieses beträgt grundsätzlich 80 % des Nettoeinkommens. Die dadurch entstehende Lücke kann durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Dramatischer stellt sich die Situation für Selbständige und Freiberufler da, diese können sich im Gegensatz zu Angestellten und Arbeiter nicht auf die Lohnfortzahlung verlassen, daher ist die Krankentagegeldversicherung für diese Gruppe noch viel wichtiger. Die Zahlung des Krankentagegeldes kann ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden.
Sichern Sie sich und ggf. Ihre Familie für den Notfall ab und schließen Sie eine Krankentagegeldversicherung ab.
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