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Das Deutsche Gesundheitssystem
Am 5. Juni 1883 unter Reichskanzler Bismarck das "Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen - der Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Seitdem hat sich unser Gesundheitssystem weiter entwickelt und sich an veränderende Situationen angepasst. Die aktuellste Reform, welche zum Ziel hat die Krankenversicherung fit für Herausforderungen wie z.B. den demographischen Wandel und die Belastungen verursacht durch die stetige Zunahme chronischer Krankenheiten zu machen, ist im April 2007 in Kraft getreten. Grundlegende Ziele dieser Reform sind die Schaffung von mehr Wettbewerb zwischen den Kassen sowie eine Rationalisierung des kompletten Systems.
Das deutsche Gesundheitssystem ist solidarisch, d.h. jeder erhält die notwendige medizinische Versorgung unabhängig von der sozialen Herkunft, Einkommen oder Alter. Realisiert wird dies mittels Beitragszahlungen, die an die Einkommenshöhe des Versicherten gekoppelt sind. Das Anrecht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung ist bereits im Grundgesetz verankert. Jedoch beruht unser Gesundheitssystem, welches für uns zur Selbstverständlichkeit geworden ist und deren Vorteile wir genießen, auf dem Wohlstand in unserem Lande und ist von diesem auch zukünftig weiter abhängig.
Wir haben in Deutschland zwei Krankenversicherungsarten: Die gesetzliche Krankenversicherung, die rund 70 Millionen Mitglieder zählt, und die private Krankenversicherung. Beide Versicherungen bieten ihren Mitgliedern heute Schutz und eine umfangreiche medizinische Versorgung. Der Beitritt in die private Krankenkasse ist jedoch nicht für jeden möglich, so müssen Angestellte über ein Bruttojahresgehalt von mindestens Euro (Stand 2010) verfügen.
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