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Gesundheitsreform 2007 - 2008 - 2009
Sogenannte Gesundheitsreformen hat es seit 1976 immer wieder gegeben, sie beruhen weniger auf den Wünschen von Parteien als vielmehr auf der Meisterung von entstandenen Schwierigkeiten wie z.B. finanziellen Schieflagen der Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die 2006 gebildete Große Koalition aus den Unionsparteien und der SPD hat sich 2006 im Koalitionsvertrag auf eine Gesundheitsreform geeinigt, sich dann um Einzelheiten gestritten und sie 2007 im Bundestag mehrheitlich verabschiedet. Sie wurde von Bundespräsident Köhler unterschrieben und tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Unionsparteien wollten eine sogenannte "Gesundheitsprämie" bzw. "Kopfpauschale" von € 109,- im Monat pro Arbeitnehmer bzw. max. 7% vom Brutto-Einkommen (der Arbeitgeberanteil läge bei 6,5%), die in einen Gesundheitsfond einbezahlt werden und von diesem sollten dann € 60,- pro Kopf an die Krankenversicherungen überwiesen werden.
Die SPD (Grüne und Kommunisten ebenso) wollten eine sogenannte "solidarische Bürger- bzw. Volksversicherung", die einen kostendeckenden Prozentsatz aller Einkünfte aller natürlichen Personen vorsah, mit dem die Krankenkassen finanziert werden sollen. Die Privaten Krankenversicherungen stünden dabei zur Disposition und könnten eventuell ganz verschwinden. Was den sozial schwächeren aus Gründen des Sozialneides vielleicht als wünschenswert erscheint, würde das Gesundheitswesen jedoch nicht entlasten, sondern im Gegenteil nur die schlechteren Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen auch auf die Privatversicherten ausdehnen.
Gefunden wurde ein Kompromiss: es kommt ein Gesundheitsfond. Es gibt einen solchen bereits in Belgien, Israel und den Niederlanden, die Einführung zum 01.01.2009 liegt in zeitlicher Nähe zur nächsten Bundestagswahl und man kann deshalb u.U. auf eine geringe Überlebensdauer schließen. Er sieht künftig einheitlich bei allen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitragssatz von 15,5% vom Brutto-Einkommen vor, der von den Krankenkassen um max. € 8,- pro Monat bzw. max. 1% vom Brutto-Einkommen, also auf max. 16,5% gesteigert werden kann. Die Krankenkassenverbände haben errechnet, dass 8 der z. Zt. (Juni 2008) noch 218 Krankenkassen insolvent werden könnten. Gesetzliche Krankenkassen mit überwiegend wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten können dagegen mit Prämien Beiträge zurückerstatten. Fusionen von Krankenkassen sind in Zukunft auch krankenkassenartenübergreifend möglich und die Zahl der Krankenkassen wird sowieso weiter abnehmen. Außerdem können nun gegen Aufpreis auch Gesetzliche Krankenversicherungen Zusatzleistungen anbieten, denn die in den Privaten Krankenversicherungen üblichen Wahltarife werden nun auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
Außerdem gilt ab dem 01.01.2009 für jede natürliche Person die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, was allerdings mit absoluter Sicherheit zu Klagen von bisher nicht versicherungspflichtigen Personen wie z.B. Freiberuflern bis vor das Bundesverfassungsgericht führen wird, dessen Entscheidung es dann abzuwarten gilt. In Zukunft gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Rechtsanspruch auf Impfung, Kuren, Rehabilitation (Reha) und häusliche Pflege in Wohngemeinschaften (WGs), was bei den Privaten Krankenversicherungen schon lange zu den Standard-Leistungen gehört.
Die sogenannte Palliativ-Medizin, also die nur noch schmerzstillende, aber nicht mehr heilende (kurative) oder vorbeugende (prophylaktische) Behandlung bei schwer- oder sterbenskranken Menschen, insbesondere in den Sterbe-Hospizen, soll ausgeweitet werden.
In Zukunft gilt der Behandlungsgrundsatz "ambulant statt stationär, wenn möglich". Bei Arzneimitteln wird eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch das 2004 gegründete "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG) durchgeführt und die Verordnung von speziellen, innovativen und damit in der Regel teureren Arzneimitteln bedarf nun einer zweiten Meinung eines anderen Arztes. Die Krankenkassen können mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen, was die Kassen entlasten wird, nicht aber die Mitglieder. Die bisher 7 Krankenkassenverbände werden in einem zusammengefasst, was den Verwaltungsaufwand verringern soll, aber wohl wie so häufig nicht tun wird.
In der privaten Krankenversicherung soll es einen einheitlichen Basistarif geben und die Versicherten können ab 01. Januar 2009 ihre Alterungsrückstellungen bei ihrer bisherigen Privatversicherung in eine andere Privatversicherung mitnehmen. Die sogenannte Morbiditätsorientierung beim Risikostrukturausgleich der Krankenkassen wird zu höheren Ausgaben für chronische Kranke führen.
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