Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung
Zahlt der Versicherte innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit nicht, bekommt er eine Mahnung. Erfolgt innerhalb der nächsten 4 Wochen keine Zahlung, leitet der Versicherer das qualifizierte Mahnverfahren ein. Zahlt der Versicherte dann nicht innerhalb der nächsten 14 Tagen, ist die PKV leistungsfrei, d. h. der Kunde ist nach Ablauf der Frist nicht mehr versichert und der Versicherer kann den Vertrag fristlos kündigen.
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