Versicherungspflichtgrenze
Diese Grenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen bzw. monatlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer/-innen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen.
Arbeitnehmer/-innen, die über dieser Grenze liegen, haben die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und privater Krankenversicherung.
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