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Private Krankenversicherungen verstehen
- Die ersten Privaten Krankenversicherungen entstanden zwischen 1883 und 1901.
- In über 100 Jahren entwickeln sich die Privaten Krankenkassen zu einem der bedeutenden Standbeine des Gesundheitswesens.
- Die gesetzlichen Grundlagen bilden hauptsächlich das Versicherungsvertragsgesetz und die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Im Gegensatz zu den Gesetzlichen Krankenkassen können die Privaten ohne Angabe von Gründen einen Antrag ablehnen. Sie selektieren somit ihren Bestand. Zielgruppen sind Personen, bei denen die Zahlung der Prämie gesichert ist und bei denen natürlich möglichst keine schwere Erkrankung vorliegt, denn das Ziel ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Die Beitrags-Errechnung erfolgt ausschließlich aufgrund des Eintrittsalters, des Gesundheitszustandes und der vom Kunden gewünschten Absicherung (z.B. Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus mit Chefarzt-Behandlung anstatt Mehr-Bett-Zimmer mit häufig ausländischen Assistenz-Ärzten).
- In der Privaten erfolgt eine sogenannte aktive Rückstellung für die Beiträge im Alter, zusätzlich gibt es seit 01.01.2001 den gesetzlichen Zuschlag, mit dem eine weitere Stabilisierung im Alter erreicht werden soll.
- Versichert wird grundsätzlich jede natürliche, also einzelne Person mit einem eigenen Beitrag nach den oben genannten Kriterien.
Versicherbarer Personenkreis:
- besser verdienende Angestellte
- Freiberufler und Selbständige
- Beamte und Anwärter darauf
- viele, aber nicht alle Studenten
- Hausfrauen, die nicht sogenannt pflichtig sind
- Ärzte einschließlich Tier- und Zahnärzten
- Professoren
- Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte
