Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung
Arbeitslose werden grundsätzlich von der Bundesanstalt für Arbeit gesetzlich versichert. Bisher privatversicherte Arbeitslose können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen, dass sie die letzten fünf Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit privat versichert waren und dass für sie weiterhin Versicherungsschutz besteht, dessen Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
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