Private Krankenversicherung

Arbeitgeberanteil

Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung


In der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber von Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden zur Hälfte an den bemessenen Beiträgen. Freiwillig versicherte Angestellte, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.

Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich seit 1996 nach einem Durchschnittswert, dieser wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit neu bestimmt, jedoch bezahlt der Arbeitgeber maximal die Hälfte der Beiträge.
Nachträgliche Beitragserstattungen wirken sich nicht auf den Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung aus.

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