Private Krankenversicherung

Nachmeldepflicht

Nachmeldepflicht in der PKV


Ändert sich der Gesundheitszustand in der Zeit zwischen Antragstellung und Policierung, hat der Versicherte die Pflicht, diese Veränderung unmittelbar bzw. nach Erhalt der Versicherungsscheins der PKV nachzumelden. Dies gilt auch für die Zeit zwischen Antragstellung und Antragsannahme.

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