Landwirte
Für Landwirte bzw. Personen, die Land-und Forstwirtschaft als Existenzgrundlage betreiben, sowie für ihre arbeitende Angehörige und Altenteiler besteht trotz ihrer Selbständigkeit eine Versicherungspflicht in gesetzlichen landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Diese wurden von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichtet.
Der Landwirt kann, wenn der Wirtschaftswert seines Betriebs 30.000,- Euro übersteigt, eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Altenteiler können sich auf Antrag immer befreien lassen.
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