Krankenversicherungspflicht
Von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Personen auf Antrag befreien lassen, die krankenversicherungspflichtig werden:
- wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- wegen Bezug von Arbeitslosengeld,- hilfe oder Unterhaltsgeld
- durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während einer Elternzeit
- durch Wechsel auf Teilzeitbeschäftigung
- als Rentner, als Student oder Berufspraktikant
- durch Tätigkeiten in einer Einrichtung für Behinderte.
Grundvoraussetzung für alle Befreiungsrechte ist der schriftliche Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Kasse, der dieser Kasse innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht zugegangen sein muss.
Zum 01.01.2009 beginnt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle in Deutschland lebende Menschen eine Krankenversicherung haben.
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