Private Krankenversicherung

Krankenversicherung für Studente

Studenten Krankenversicherung


Stundenten, die an einer staatlichen anerkannten Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind, sind nach dem Sozialgesetzbuch krankenversicherungspflichtig. Dies gilt auch z.B. während eines Auslandsaufenthaltes für ein Praxissemester. Studenten über dem 25. Lebensjahr sind nicht mehr bei den Eltern mitversichert und müssen sich somit selbst versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studierende günstige Tarife an.

Mit dem Ende des 14. Fachsemesters und/oder der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht für Studierende. Danach können Studente sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen oder eine private Krankenversicherung wählen.

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