Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Krankenkassenwechsel bei der GKV ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung i.d.R. 2 Monate.
Bei einer außerordentlichen Kündigung z. B. im Fall einer Beitragserhöhung ist die Kündigung sofort ohne Kündigungsfrist möglich.
Sie können nur kündigen, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied der Krankenkasse sind, vorher ist eine Kündigung nicht möglich.
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