Kindernachversicherung
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate bei der PKV versichert sein
- die Anmeldung zu PKV muss spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen
- der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht umfassender oder höher sein als der des bereits versicherten Elternteils.
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