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Gesetzlichen Krankenkassen verstehen:
Die gesetzliche Grundlage zur Gesetzlichen Krankenversicherung bildet das Sozial-Gesetzbuch V von 1989, natürlich einschließlich seiner ständigen Änderungen jedes Jahr.
Verschiedene Arten von Gesetzlichen Krankenkassen sind z.B.:- AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) für abgegrenzte flächige Bereiche, derzeit 15 Stück
- BKK (Betriebskrankenkassen) u.a. für Betriebe ab 1.000 Mitarbeiter, derzeit 156 Stück
- DRV-KBS (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
- EK (Ersatzkassen) derzeit 8 Stück, welche die Mitgliedschaft in einer anderen Kasse ersetzt, daher ihr Name, nicht von dem Ersetzen von Leistungen
- IKK (Innungskrankenkassen) u.a. für Handwerksinnungen ab 1.000 Mitgliedern
- LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse), derzeit 7 Stück einschließlich der sogenannten „Alterssicherung der Landwirte
- SK (Seekasse)
Leistungen: Der Leistungskatalog ist vom Gesetzgeber klar definiert und kann von diesem jeder Zeit geändert werden (siehe Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2005)
Versicherter Personenkreis:- alle, die per Gesetz sogenannt „beitragspflichtig“ sind (z.B Arbeiter und Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze = Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- alle freiwillig Versicherten, die nicht in die Private Krankenversicherung wechseln können oder wollen (z.B. Freiberufler, Selbständige)
- Beamte, sofern sie sich nicht für eine Private Krankenversicherung entschieden haben.
- alle Mitversicherten (z.B. Kinder/Schüler, Hausfrauen)
Beiträge: Diese errechnen sich prozentual aus dem Gehalt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), zur Zeit mit Kindern 14,3 und ohne 14,9.
