Gesetzliche Krankenversicherung - Kündigung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt immer die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende. Die GKV kann auch außerordentlich bei Beitragserhöhungen gekündigt werden.
Grundsätzlich gilt:
Kündigen Sie nie die Krankenversicherung bevor Sie eine schriftliche Versicherungszusage der neuen Kasse vorliegen haben.
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