Gesetzliche Krankenversicherung Kündigung

Private Krankenversicherung

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung - Kündigung


Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt immer die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende. Die GKV kann auch außerordentlich bei Beitragserhöhungen gekündigt werden.

Grundsätzlich gilt:
Kündigen Sie nie die Krankenversicherung bevor Sie eine schriftliche Versicherungszusage der neuen Kasse vorliegen haben.

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