Fahrtkosten in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung übernimmt die Transportkosten ins Krankenhaus bzw. zum Arzt für stationäre oder ambulante Behandlung. Dies gilt aber nur, wenn der Transport nachweislich medizinisch notwendig war.
Bei Rücktransporten aus dem Ausland übernimmt der Versicherer die Mehrkosten nur, wenn aus medizinischer Sicht ein Rücktransport notwendig ist, z.B. bei medizinischer Unterversorgung vor Ort. Außerdem muss der Versicherte genau prüfen, wie lange der Versicherungsschutz für Auslandsreisen gilt und bis zu welchem Alter.
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