Elternzeit und die private Krankenversicherung
Seit 2001 wird der Erziehungsurlaub Elternzeit genannt.
Diese beträgt z. Zt. 3 Jahre ab Geburt des Kindes. Privat krankenversicherte Mütter bleiben während der Mutterschutzfristen und Elternzeit privat krankenversichert, eine beitragsfreie Mitversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner ist nicht mehr möglich.
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