Private Krankenversicherung

Drogen und Alkohol

Drogen- und Alkoholprobleme


Die PKVs sind verpflichtet die Kosten für die Behandlung von krankhaften Zuständen, die durch die Sucht oder den Entzug verursacht worden sind, zu übernehmen. Keine Leistungspflicht besteht hingegen bei Entziehungsmaßnahmen, die den Patienten aus der Drogensucht herauslösen sollen.
Bei stationären Entziehungskuren sind die Krankenhausleistungen jedoch erstattungsfähig.

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