Beihilfe Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

Beihilfe Krankenversicherung

Beihilfe Krankenversicherung


Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die § 79 im Bundesbeamtengesetz bzw. in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen geregelt ist, ist ein Grundpfeiler der sozialen Absicherung von Beamtinnen und Beamten. Die Gewährung einer angemessenen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen findet darin ihre Grundlage. Konkretisiert wird die Leistungspflicht der öffentlichen Hand durch die Beihilfevorschriften.
Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Die Beihilfe ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Es gibt keine bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften. Bund und Länder haben hier für ihre Beamtinnen und Beamte jeweils eigene Vorschriften erlassen. Die Vorschriften der Länder orientieren sich aber größtenteils an denen des Bundes.
Der Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollte der Beamte privat absichern.
Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen (vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende). Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Krankenversicherungseinrichtungen.Weiterhin erhalten Beamtenanwärter Sonderbedingungen in Form niedrigerer Beiträge.

Als Beamter/in steht es Ihnen frei die Art der Krankenversicherung zu wählen. Sie können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung frei wählen. Welche Variante für Sie persönlich am vorteilhaftesten ist, läßt sich pauschal nicht sagen. Um die beste Variante für Sie zu finden, empfiehlt sich ein individuelles Gespräch mit unseren unabhängigen Experten! Diese Beratung ist unverbindlich und kostenfrei!

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