Private Krankenversicherung

Bindefrist

Bindefrist


Die Bindefrist gewährt dem Versicherer genügend Zeit den Antrag zu prüfen. Sie beträgt 6 Wochen. In dieser Zeit kann der Antragsteller nicht von seinem Antrag zurücktreten oder beanstanden, dass über seinen Antrag noch nicht entschieden wurde. Der Versicherer kann in dieser Zeit den Antrag bearbeiten und ggf. abschließen, nach dieser Zeit ist der Antragsteller jedoch nicht mehr an seinen Antrag gebunden.

» Zurück zur Übersicht «

 

Vergleichsangebot zur Krankenversicherung hier anfordern


Bitte geben Sie Ihre Daten an: