Krankenversicherung für Ausländer
Ein Ausländer ist eine Person aus einem anderen Land (Ausland). Im rechtlichen Sinne ist ein Ausländer eine Person, die nicht über die Staatsangehörigkeit des Landes verfügt, in dem sie sich aufhält. Auch Staatenlose sind Ausländer, hingegen ist eine Person mit einer doppelten Staatsangehörigkeit ein Inländer in zwei Staaten. Umgangssprachlich wird eine Person - unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die gewechselt werden kann, - als Ausländer bezeichnet, wenn sie fremder Abstammung ist. Erst mit zunehmender Assimilierung, die meist über mehrere Generationen andauert, wird aus einem Ausländer ein Inländer. Auch ein Ausländer kann in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen.
Behandlung beim Chefarzt, keine Rezeptgebühren in der Apotheke und Sanitätshäusern, weltweiter Krankheitsschutz, hervorragende Zusatzleistungen - das sind nur einige Vorteile einer Ausländerkrankenversicherung. Und die Vorzüge, die man als Inländer genießt, kann man nun auch als Ausländer mit einer Ausländerkrankenversicherung in Deutschland genießen.
Private Krankenversicherung:
Im Versicherungskatalog ist eine ganzjährige Krankenvollversicherung für Europa inkl. den osteuropäischen Staaten, bis zu einem Monat enthalten. Zusätzliche Vereinbarungen können jederzeit den Auslandsaufenthalt verlängern. Eine private Krankenversicherung ist auch für Ausländer möglich, wenn sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und eine der Voraussetzungen erfüllen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz umfaßt nur die Mitglieder der europäischen Union sowie Länder mit denen die Bundesregierung ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Jedoch können Zuzahlungen zu entstehenden Kosten anfallen. Nähere Informationen geben hierzu die jeweiligen Versicherungsgesellschaften.
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