Anzeigepflicht
Der Antragsteller ist verpflichtet, den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, besonders im Bezug auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen etc.
Stellt sich heraus, dass der Versicherte die Anzeigepflicht verletzt hat und bewusst oder unbewusst falsche Aussagen über seinen Gesundheitszustand gemacht hat, kann der Versicherer diese Krankheiten vom Vertrag ausschließen oder ganz vom Vertrag zurücktreten.
» Zurück zur Übersicht «
Vergleichsangebot zur Krankenversicherung hier anfordern
Bitte geben Sie Ihre Daten an:
Sie sind Arbeitnehmer und verdienen weniger als €/Jahr? Dann lassen Sie sich ein kostenloses Angebot zu einer Zusatzkrankenversicherung erstellen.
